Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens evropaPLUS VIP Service UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend evropaPLUS genannt)

1. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen evropaPLUS und dem Fahrgast bedarf der Schriftform und wird mit der Bestätigung seitens evropaPLUS wirksam. Die Buchung kann entweder telefonisch oder direkt Online im Internet getätigt werden.

2. Leistungen

Die vertraglichen Leistungen richten sich nach dem in der Buchungsbestätigung festgelegten Daten. Dabei kann die Abholzeit um ±30 Minuten abweichen. Im Gegenzug verpflichtet sich evropaPLUS dazu, auf abweichende Ankunftszeiten der öffentlichen Verkehrsmittel und Flugzeuge zu reagieren und auch bei verspäteter Rückkehr den Transfer zu gewährleisten. Alle Änderungen im Ablauf werden dem Fahrgast sofort bekannt gegeben. Für eigenmächtige Handlungen des Fahrgastes ohne Rücksprache mit evropaPLUS kann nicht gehaftet werden. Bei unvorhersehbaren Ereignissen höherer Gewalt (z.B. Unfall, Unwetter) hat der Fahrgast keine Gewährleistungsansprüche gegenüber evropaPLUS. evropaPLUS sichert eine ordnungsgemäße Beförderung nach den Richtlinien des Personenbeförderungsgesetzes zu. Die Fahrzeuge unterliegen ständiger Wartung und Pflege und erfüllen alle Bestimmungen der BO Kraft. Personen, die unter starkem Alkoholeinfluss stehen und Personen mit ansteckenden Krankheiten sowie sämtliche gefährlichen Güter aller Art sind von der Beförderung durch evropaPLUS ausgeschlossen.

3. Zahlung

Der Fahrpreis ist bis spätestens 2 Wochen vor Fahrtantritt zu begleichen per Banküberweisung auf das Konto von evropaPLUS. Ist der Fahrpreis bis 2 Wochen vor Fahrtantritt nicht beglichen, und kommt der Fahrgast einer diesbezüglichen Aufforderung seitens evropaPLUS nicht nach, wird der Beförderungsvertrag annulliert und es werden keine Leistungen erbracht. In Ausnahmefällen, nach Absprache und bei Buchungen innerhalb von 2 Wochen vor Fahrtantritt, kann die Bezahlung direkt beim Fahrer vor Fahrtbeginn in bar vorgenommen werden.

4. Mitwirkungspflicht des Fahrgastes

Der Fahrgast ist verpflichtet, eine eventuelle Abweichung von der festgelegten Abholzeit von ±30 Minuten zu tolerieren. Nutzt der Fahrgast innerhalb dieser Zeit und ohne Absprache mit evropaPLUS andere Beförderungsmittel, kann evropaPLUS für entstandene Mehrkosten nicht aufkommen. Der Fahrgast hat dafür zu sorgen, kurzfristig auftretende erhebliche Änderungen der Rückankunftszeiten, der Flugnummer oder des Zielflughafens unverzüglich evropaPLUS anzuzeigen. Eventuell entstehende Mehrkosten trägt der Fahrgast.

5. Beförderung / Mitnahme von Haustieren

Der Transport von Haustieren ist nur bei vorheriger Vereinbarung gestattet. evropaPLUS kann für den Transport eine Preiserhöhung fordern.

6. Rücktritt

Ein Rücktritt des Fahrgastes vom Beförderungsvertrag ist jederzeit möglich und muss schriftlich angezeigt werden. Erfolgt der Rücktritt innerhalb 2 Wochen vor Fahrtantritt, wird eine Stornogebühr von 20% erhoben. Erfolgt der Rücktritt innerhalb 1 Wochen vor Fahrtantritt, wird eine Stornogebühr von 40% erhoben. Erfolgt der Rücktritt innerhalb 48 Stunden vor Fahrtantritt, wird eine Stornogebühr von 100% erhoben.

7. Versicherung / Haftung

Der Fahrgast ist im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung gegen Unfallschäden versichert. Ebenso ist das Reisegepäck innerhalb des Fahrzeuges versichert. evropaPLUS kommt außerdem für Mehrkosten auf, wenn durch eigenes Verschulden ein Transfer nicht durchgeführt werden kann und nach Absprache mit dem Fahrgast andere Beförderungsmittel in Anspruch genommen werden müssen.

8. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von evropaPLUS.

9. Fuhrpark

Alle abgebildeten und nicht im Bestand von evropaPLUS befindlichen Fahrzeugklassen können nach Bedarf durch Partnerfirmen vermittelt werden. Vermittelte Fahrzeuge entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen für Personenbeförderung und dem technischen Standard.

10. Salvatoresche Klausel

Sollte eine Bestimmte oder der Teil einer Bestimmten dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder später werden, so wird hierdurch die Gültige der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften. Dasselbe gilt, soweit diese Bestimmungen eine vorhergesehene Lücke aufweisen.

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